Ihr Weg zu uns

Vor einer Aufnahme in eine Psychotherapie-Klinik stehen viele Betroffene in einer schwierigen Lebenssituation, in der es dann gilt, die ebenfalls mitunter recht verzwickten Fragen der Kostenübernahme für den stationären Aufenthalt zu klären. Lassen Sie sich im Vorfeld von uns beraten und unterstützen, denn korrekt angegangen lösen sich diese Probleme meist schnell und befriedigend.

Wir erwarten Sie und helfen Ihnen gern auf Ihrem Weg in die Klinik!

Aufnahmeberatung

Frau Jaqueline Kunzemann
"Auch für komplizierte Fragen finden wir fast immer eine Lösung!"

Aufnahmeberatung

Frau Judith Schmidt
"Wir begleiten Sie - vom ersten Kontakt bis zur Aufnahme - und tun unser Möglichstes, um den Übergang stressfrei zu gestalten."

Rezeption

Frau Claudia Himmelsbach
"Die Bürokratie vor der Aufnahme ist eine Herausforderung. Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung!"

Notfallaufnahme

Wenn in einer Notfallsituation eine schnelle Aufnahme gewünscht ist (möglich für Privatversicherte und Selbstzahler), nehmen Sie entweder telefonisch mit uns Kontakt auf oder senden Sie eine Email an unser Aufnahmebüro.

Einer unserer leitenden Ärzte wird Ihre Unterlagen dann kurzfristig prüfen und sich, falls erforderlich, telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Sobald die Voraussetzungen geklärt sind, kann ein kurzfristiger Aufnahmetermin mit Ihnen abgestimmt werden. Die Kostenübernahme wird sofort nach der Aufnahme von uns bei Ihrer Krankenversicherung beantragt.

Sie benötigen für eine Akutaufnahme  eine Einweisung möglichst durch einen  Facharzt im Psych-Bereich (Psychiatrie, Psychotherapeutische Medizin, Psychosomatik) oder durch einen Psychologischen Psychotherapeuten (Vertragspsychotherapeuten).

Diese Einweisung muss zum einen eine Diagnose aufweisen, die eine stationäre Behandlung rechtfertigt (z.B. eine mittelschwere oder schwere Depression), und weiterhin deutlich machen, dass eine ambulante Behandlung nicht mehr möglich oder ausreichend wäre. Wir informieren Sie oder Ihren Einweiser gern über die Bedingungen, die beachtet werden müssen.

Wer übernimmt die Kosten?

Sie können die Klinik als Privatpatient in Anspruch nehmen. Die Kosten für den Aufenthalt übernehmen auf Antrag und mit ärztlichem Attest alle privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe.

Für Beihilfeberechtigte
Hier gilt, dass die Klinik am Leisberg als Akutklinik beihilfefähig nach der Beihilfeverordnung ist. Sofern das möglich ist, nehmen Sie bitte vor Beginn der Behandlung Kontakt mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle auf.

Gesetzliche Krankenkassen
Auch gesetzliche Krankenkassen (GKV) können sich im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens an den Behandlungskosten einer Privatklinik beteiligen, wenn entsprechende medizinische oder soziale Indikationen vorliegen und in der Privatklinik eine zumindest gleichwertige Versorgung gewährleistet ist (das ist bei uns der Fall). Sie müssen eine solche Behandlungsabsicht Ihrer Kasse vorher mitteilen und einen (formlosen) Antrag auf Kostenübernahme stellen. Dafür benötigen Sie einen Kostenvoranschlag, den wir Ihnen gern zusenden. Zwischen den einzelnen GKVs  gibt es hinsichtlich ihrer Bereitschaft zu einer solchen Kostenübernahme erhebliche Unterschiede. Gute Chancen haben Sie bei der TK und einigen BKKs.

Die GKV erstattet nur die Kosten, welche bei einer vergleichbaren Behandlung in der nächstgelegenen regelversorgenden Klinik entstanden wären. Die Tagessätze dieser öffentlichen Krankenhäuser liegen etwa zwischen 260 bis 340 Euro (sie sind u.a. deswegen niedriger, weil sie ihre Investitionen vom Staat bezahlt bekommen).

Wenn eine private Zusatzversicherung besteht, kann diese den Differenzbetrag übernehmen, auch eine Krankentage­geldversicherung kann die Lücke schließen. Wir beraten Sie hier gern und klären mit Ihnen, ob und welche Kosten für Sie entstehen könnten.

Aufnahme mit vorheriger Kostenübernahme
Hier beantragen Sie vor Beginn der Behandlung eine Leistungszusage bei Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV). Mit der schriftlichen Zusage der Versicherung besteht eine Leistungspflicht für eine stationäre Behandlung. Diese Leistungszusage läuft bei einigen Kassen unbürokratisch.

Sofern Sie beihilfeberechtigt sind, schließt sich die Beihilfe der Entscheidung der PKV in aller Regel an.

Andere Versicherungen fordern vor der Aufnahme eine aussagefähige ärztliche Begründung (Attest), das dem Gutachter der Krankenkasse vorgelegt wird. Der Gutachterarzt der PKV prüft nun Ihre Unterlagen nach den bereits genannten Kriterien (eine stationäre Behandlung rechtfertigende Diagnose und ambulante Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft). Reichen die Unterlagen für eine Entscheidung aus Sicht des Gutachterarztes nicht aus, so werden ergänzende Atteste eingefordert. Sieht der Gutachter die Voraussetzungen für eine stationäre Behandlung als erfüllt an, dann erhalten Sie eine Erklärung zur Kostenübernahme von Ihrer PKV, die in der Regel befristet ist für einen Zeitraum von 3, 4 oder 6 Wochen. Dieser Zeitraum kann bei vorliegenden Gründen während Ihres stationären Aufenthaltes verlängert werden, und das geschieht auch in der Regel, da die Startbewilligung nur eine ungefähre Schätzung darstellt. Mit der Kostenübernahmeerklärung können Sie dann einen Aufnahmetermin mit uns vereinbaren

Akutaufnahme
Wir nehmen als Akutklinik auf eine ärztliche Einweisung hin kurzfristig auf, wenn die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Die Beantragung der Kostenübernahme geschieht dann durch uns im Nachhinein. Wir bitten Sie hier um vorherige telefonische Kontaktaufnahme und Beratung mit unserem Aufnahmeteam.

Das Attest
Aus dem Attest muss die medizinische Notwendigkeit einer stationären Behandlung deutlich werden, vor allem durch die Diagnose. Hier haben die Krankenversicherungen genaue Vorgaben, welche Diagnosen eine stationäre Behandlung rechtfertigen und wie lang der entsprechende Klinikaufenthalt etwa dauern sollte.
Das Attest sollte möglichst von einem Facharzt (Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) oder dem Hausarzt ausgestellt sein. Seit 2017 können auch Psychologische Psychotherapeuten in ihrem Fachgebiet ein entsprechendes Attest bzw. eine Einweisung ausstellen.
Weiterhin wird immer die Frage geprüft, ob die ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Wurde keine ambulante Psychotherapie gemacht, dann muss dieser Punkt besonders begründet werden!